Augendiagnose

 

Mit Hilfe der Irisdiagnose kann man wichtige Hinweise zur konstitutionellen (erblichen) Veranlagung des Patienten erhalten.

Die Irisdiagnose gehört zu den Verfahren der Hinweisdiagnostik und befähigt im Rahmen der heute üblichen Untersuchungsmethoden zu einer ergänzenden, wertvollen Diagnostik, insbesondere im Bereich der funktionellen Beschwerden.

Der Methode liegt die Erkenntnis zugrunde, dass zwischen allen Körperteilen und Organen eine reflektorische Verbindung zur Regenbogenhaut (Iris) des Auges bestehen muss. Krankheiten oder Störungen der Organe, machen sich in verschiedenen Strukturen der Iris (Pigmentflecken, Substanzverluste, Ringe, etc.) erkennbar.

Entdeckt wurde die Methode um das Jahr 1880 von dem ungarischen Arzt und Homöopathen Ignaz von Péczely. Er bemerkte in den Augen einer Eule besondere Veränderungen, nachdem sie sich ein Bein gebrochen hatte.

Die Iris wird entweder mit einem Mikroskop betrachtet oder fotografiert. Der Diagnostiker schließt aus den auffälligen Strukturen in den Iris-Segmenten auf mögliche Krankheiten, Anfälligkeiten oder Krankheitsbereitschaft der entsprechenden Organe.

Wichtigste Aufgabe der Irisdiagnose ist die Feststellung der Konstitution (Erbanlage), wobei zwischen verschiedenen Untertypen unterschieden wird. Darauf baut sich immer eine Konstitutionstherapie auf , bzw. die aus den Beschwerden abgeleitete Therapie wird durch irisdiagnostische Hinweise untermauert.

Die Irisdiagnose ist ein wertvolles,
diagnostisches Hilfsmittel zur Ganzheitstherapie des Menschen!

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